Die Sternwarte und Planetarium České Budějovice veröffentlicht im Einklang mit § 8, des Gesetzes Nr. 99/2019 Sb., über die Barrierefreiheit von Webseites und mobilen Anwendungen der Subjekte des öffentlichen Sektors (im Weiteren nur „das Gesetz"), diese Erklärung über Barrierefreiheit.
Die Sternwarte und Planetarium České Budějovice § 3, des Gesetzes ein verpflichtetes Subjekt und stellt die Barrierefreiheit seiner Webseites sicher.
Die Sternwarte und Planetarium České Budějovice verpflichtet sich zur Sicherstellung der Barrierefreiheit seiner Webseites im Einklang mit der EU-Richtlinie Nr. 2016/2102 vom 26. Oktober 2016, über die Barrierefreiheit von Webseites und mobilen Anwendungen der Subjekte des öffentlichen Sektors und im Einklang mit dem Gesetz Nr. 99/2019 Sb., über die Barrierefreiheit von Webseites und mobilen Anwendungen der Subjekte des öffentlichen Sektors.
Diese Erklärung über Barrierefreiheit bezieht sich auf folgende Webseite: www.hvezdarnacb.cz.
Nach der Entscheidung der EU-Kommission 2018/2048 vom 20. Dezember 2018 über die harmonisierte Norm für Webseites und mobile Anwendungen sind diese Webseites unter Berücksichtigung von folgenden Normen geschaffen:
Ferner steht diese Webseite im Einklang mit den Barrierefreiheitsregeln, wie es in der Verordnung Nr. 64/2008 Sb., über die Zugänglichkeit, geregelt ist.
Diese Webseite steht im Einklang mit den durch die jeweilige Richtlinie, durch das Gesetz und durch jeweilige internationale Normen festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen, ausser dem unten angeführten Inhalt.
Befindet sich auf der Website eine Information, welche nicht barrierefrei ist, oder sein kann, stellt die Sternwarte und Planetarium České Budějovice im Einklang mit § 4, Abs. 7, des Gesetzes eine andere Weise des Zugangs zu Informationen zur Verfügung.
Man kann den Verwalter des Inhaltes der jeweiligen Website kontaktieren, und zwar mittels der Person, die auf der jeweiligen Seite angeführt ist, oder man kann die Administratoren kontaktieren, die dem Nutzer mitteilen, wer der Verwalter des Inhaltes ist. Der Verwalter des Inhaltes wird sich bemühen die jeweilige Information an den Nutzer in der für ihn geeigneten Form weiterzuleiten, wenn dies möglich ist.
Nach § 9 des Gesetzes kann jede Person gegenüber der verpflichteten Person einen Anlass vorbringen, der eine Berichtigung fordert, wenn diese Person einen begründeten Verdacht hat, dass die durch das verpflichtete Subjekt verwaltete Website oder mobile Anwendung die Forderungen nach § 4 bis 6 nicht erfüllt, oder dass der Grund nach § 8 Abs. 1 Buchstabe b) oder § 8 Abs. 3 Buchstabe c) unbegründet ist. Die Festsetzungen des Gesetzes, die die Vorbringung des Petitions-Rechtes und die Erledigung der Petition regeln, werden ähnlich für die Vorbringung und Erledigung des Anlasses verwendet.
Den Anlass kann jeder gegenüber dem Webseites-Betreiber mittels der unter https://www.hvezdarnacb.cz/de/kontakt, angeführten Kontakten vorbringen, oder jeder kann sich an die Administratoren der Webseites unten wenden.
Nach § 10, Buchstabe a) und § 11, des Gesetzes, das Innenministerium kontrolliert, ob das verpflichtete Subjekt die Barrierefreiheitspflichten einhält. Jeder kann sich also auch an Innenministerium wenden. Gestor für diesen Bereich ist das Ressort eGovernment im Innenministerium.
Diese Webseites werden von der Sternwarte und Planetarium České Budějovice verwaltet. Zum Kontakt an Administrator ist folgende Email-Adresse zu benutzen hvezdarna@hvezdarnacb.cz
Die Erklärung über die Barrierefreiheit wurde am 17. 8. 2020 ausgearbeitet.